Abrechnung


Die Konsultation wird für alle Patienten nach den Vorschriften der amtlichen Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. In der Gebührenverordnung finden sich für verschiedene Leistungen entsprechende GOÄ-Ziffern mit einen festen Eurobetrag. Somit hängt die Summe der Rechnung mit den erbrachten Leistungen zusammen.

  • Alle Patienten sind herzlich willkommen
  • viele gesetzliche Krankenkassen erstatten inzwischen einen Teil der Kosten für osteopathische Leistungen
  • die privaten Krankenkassen, sowie die Beihilfe, tragen in der Regel die Behandlungskosten. Bitte bedenken Sie, dass eine 100% Erstattung der Rechnung nicht gewährleistet werden kann.
  • Bitte erkundigen Sie sich ALLE im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

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